Die Berufswahl eines Henkerssohn

 

Es fand sich kaum jemand, der freiwillig dazu bereit war, diesen blutigen Beruf auszuüben. Deshalb wurden anfangs nur solche Leute zum Scharfrichter ernannt, die dazu gezwungen werden konnten. Im römischen Reich waren das hauptsächlich Sklaven und Legionäre. im ganz frühen Mittelalter wurden zu Tode Verurteilte die sich mit der Hinrichtung ihrer eigenen Genossen freikaufen konnten. Erst später wurde der Henker zu einem eigenen Beruf der sogar mit einer Meisterprüfung abgelegt wurde!

Im Mittelalter vererbte sich der Beruf von dem Vater auf den Sohn. Kinder von Henkern konnten ihrerseits auch nur Henker werden, andere Berufe standen ihnen nicht offen.



Henker Scharfrichter Richtplatz Folter Galgenberg Inquisition Henker oder Scharfrichter

Das Hinrichten von Frauen

 

Die Hinrichtung von Frauen bereitete vielen Henkern besondere Probleme. Denn Henker waren in der Regel keine geborenen Sadisten oder Mörder, sondern vielmehr ganz normale Menschen, die aufgrund ihrer Herkunft gezwungen waren, diesen Beruf auszuüben. Da niemand zum Töten geboren wird, besteht bei den meisten Menschen eine angeborene Tötungshemmung. Diese musste von den Henkern überwunden werden, was ihnen bei Frauen besonders schwer fiel.

Für die betroffenen Frauen bedeutete dies oftmals zusätzliche Pein, da die Hinrichtung aufgrund der Hemmung häufig stümperhaft vollzogen wurde. Im Falle der Maria Stuart musste der Henker dreimalig zuschlagen, bis die Königin starb.



Büttel Folter Hexe Inquisition Garotte Gerichtsbarkeit Hexenprozess im Mittelalter

Glücksbringer in Sicht von Aberglauben

 

So sehr er tagsüber geschmäht wurde, um so mehr wurde er des Nachts geehrt. Denn der Henker galt als ein Heilkundiger und Magier, der das Glück beschwören könne. Im Schutze der Dunkelheit kamen Menschen zu ihm, um sich Tränke brauen zu lassen oder um seinen Rat einzuholen.

Heilkräfte

 

Bis ins vorige Jahrhundert hinein schrieb der Volks glaube dem Blut von Enthaupteten Heilkräfte zu. Deshalb drängten sich stets Menschenmassen um das Schafott, um das Blut aufzufangen. Blut getränkte Tücher von zwei enthaupteten Mördern wurden noch 1864 von den Henkersknechten für zwei Taler das Stück an die Menge verkauft.

Ein Knöchelchen eines Gehängten in der Brieftasche hingegen sollte vor Geldsorgen schützen. Splitter vom Galgen oder Schwert wurden als Glücksbringer hoch gehandelt.

 



Henkersmahlzeit im eigentlichen Sinne



 

Nachdem der Richter das Todesurteil gesprochen hatte, kamen dem Angeklagten in der Regel eine Vielzahl von Vergünstigungen zuteil. Er konnte den Kerker gegen eine komfortable Einzelzelle tauschen, sich zu Essen und zu Trinken bestellen was das Herz begehrte und selbst der Wunsch nach weiblicher Gesellschaft wurde erfüllt. Der Grund war aber nicht, wie man vielleicht vermuten könnte, humanitäre Überlegungen, um dem Angeklagten sein schweres Schicksal etwas zu erleichtern; sondern vielmehr tief verwurzelter Aberglaube.

Die Menschen glaubten, das bei einer Hinrichtung nur der Körper stirbt, aber nicht die Seele. Ist die Seele zufrieden, geht sie direkt in das Reich der Seelen über; stirbt ein Mensch aber im Zorn, bleibt die Seele auf Erden und will Rache üben. Besonders starke Seelen wie beispielsweise Verbrecherseelen können dabei besonders schwere Schäden anrichten. Daher tat man alles, um den Verurteilten zu besänftigen. Ebenso versuchten alle am Tode des Delinquenten beteiligten Personen die Verantwortung zu verschieben: Der Richter übergab den zum Tod Verurteilten an einen Nachrichter und entledigte sich so der Verantwortung, dieser beschuldigte den Henker, welcher sich wiederum bei seinem Opfer entschuldigte und dem Richter die Schuld gab. Ebenso gab es den Grund das alle versuchen wollten das die Hinrichtung ohne Probleme ablaufen würde, man sagte dem Opfer welch wichtige Aufgabe er habe. Und nichts wäre Peinlicher als wenn das Opfer schreien würde das es unschuldig sei oder gar zu unrecht hier stehen würde. Denn es gab Zeiten wo in diesem Fall die Hinrichtung nicht durchgeführt werden durfte, und wie das Volk darauf reagierte kann sich sicher jeder denken. Im alten Athen wurde sogar nach der Tat das Beil vor Gericht gestellt, für schuldig befunden und anschließend verbrannt oder im Meer versenkt.

Die Angst vor der Rache des Toten war auch der Grund dafür, warum Henker bevorzugt während des letzten Gebets des Angeklagten zuschlugen. Denn wer betet, kann nicht zürnen...

 

Kapuze oder Cape vom Henker und dessen Sinn

 

Fast alle Henker trugen bei der Ausübung ihres Berufes eine Kapuze. Dies taten sie aber nicht, um anonym zu bleiben, dafür waren sie zu bekannte Persönlichkeiten. Vielmehr versuchten sie sich durch diese Maßnahme vor einem Fluch oder dem bösen Blick des Delinquenten zu schützen. Und um nicht zu vergessen war ja da noch das Problem das sie ja über Jahrhunderte nur unter sich Heiraten durften, was sicher auch dazu führte das das Blut im laufe der Zeit sehr unrein wurde und sicher Entstellungen mit sich brachten.

 

Psychologische Schäden bleiben nicht aus beim Scharfrichter

 

Kaum ein Henker war ein geborener Killer. Sie wurden durch Umstände, die sie nicht beeinflussen konnten, gezwungen, andere Menschen in den Tod zu befördern. Diese Tätigkeit verursachte bei vielen Henkern schwere psychologische Störungen. Alkoholsucht, Depressionen und Selbstmord waren die häufigsten Ausprägungen. Einige wurden auch selbst hingerichtet, weil sie straffällig geworden sind.

 

Schuldfrage und ab wimmeln dieser

 

Den Tod eines anderen verursacht zu haben, löst bei den meisten Menschen tiefe Schuldgefühle aus.

Aus diesem Grunde wurden verschiedene "Techniken" entwickelt, um die Schuld des Richtenden zu mildern.

In manchen Kulturen wurden die Hinrichtungen von einem so genanten 'Opferpriester' vollstreckt. Die Logik dabei war folgende: Jeder Delinquent hatte in irgendeiner Form gegen ein von den Göttern gegebenes Gebot verstoßen. Um den Götterzorn nicht herbei zu beschwören, mussten diese Verbrechen geahndet werden. Der Opferpriester trat dabei als Werkzeug und Stellvertreter der Gottheit auf. Da er nur den Willen seines Gottes erfüllte, traf ihn persönlich keine Schuld.

Eine weitere 'Technik' ist die Hinrichtung 'zu gesamter Hand'. Dabei wird die Hinrichtung nicht von einer einzelnen Person, sondern von der gesamten Gemeinschaft vollzogen. So bleibt für jeden Beteiligten die Option offen, dass sein 'Beitrag' nicht der tödliche gewesen war. Zu solchen Hinrichtungsarten ist die Steinigung oder das Erschießungskommando zu zählen. Bei Erschießungen wird beispielsweise immer das Gewehr eines Soldaten nur mit Platzpatronen geladen. Dabei wird den Soldaten aber nicht gesagt, welches es ist. So kann sich jeder einreden, keinen tödlichen Schuss abgegeben zu haben.

Dem Opfer nützt das freilich reichlich wenig...

Bei den meisten Hinrichtungsarten wurde versucht, den Akt des Tötens möglichst nicht selbst auszuführen. Beliebt war deshalb die Methode, das Töten den Naturgewalten zu überlassen. Der eigene Beitrag bestand 'nur' darin, den Verurteilten diesen Gewalten hilflos auszuliefern. Zu diesen Todesarten gehört z.B. das Hängen (Schlinge um den Körper, nicht um den Hals!), das Rädern oder die Kreuzigung.

 

 

Tod des eigentlichen Opfers 

 

Starb ein Henker, fand sich niemand, der bereit war, ihn zum Friedhof zu tragen. Die Witwe konnte meist nur Gesindel überreden, ihren verstorbenen Gatten unter die

Erde zu bringen!

 

Das Richtschwert

 

Viele Schwerter hatten einen Spruch darauf stehen. Dies hatte sicher auch etwas damit zu tun um sich von Schuld oder Angst vor Flüchen zu tun.

Es gibt einige die man heute noch Sehen und Lesen kann. Hier zwei beispiele:

Vim Vi Repellere Licet

( Es ist erlaubt, Gewalt mit Gewalt zu vertreiben)

und

Eingraviert ist auf der Vorderseite der Spruch "Wan Ich Das Schwerdt thue auffheben So wünsch Ich Dem Sünder Das Ewige leben". Auf der Rückseite steht: "Die Herrn Sleüven Dem Unheil Ich Exequiere Ihr Urtheil." Außerdem ist ein kleines Folterrad dargestellt.



Der Tod durch das Schwert galt als leichteste und ehrenhafteste Todesstrafe, sie war seit dem 17. Jahrhundert vorherrschend. Zudem hatte diese Todesart auch eine abschreckende Wirkung. Das Folterrad könnte auf den Zusammenhang zwischen der Strafe des Räderns und der Hinrichtung durch das Schwert stehen. Teilweise Räderte man die schon durch das Schwert geköpften Verurteilten im Nachhinein, das sollte die Schmach der Strafe schmälern.

 

 

Enthauptet wurden meistens Totschläger, Räuber, Blutschänder und Kindsmörderinnen. Misslang dem Scharfrichter, der das Schwert führte die Enthauptung, so war sein Leben ebenfalls gefährdet. Er war also darauf aus, "auf den ersten Streich zu töten".

 

 

So fragt der Richter den Verurteilten, willst du bei den Worten bleiben, die dir vorgelesen wurden? Ist die Antwort Ja, so spricht der Richter zum Henker: Ich befehle dir, dass du ihm Recht und kein Unrecht tust. Darauf antwortet der Henker: Die Herren wollen dir gnädig sein und dir das Schwert geben. So verurteilt man in diesen Ländern (Ostfriesisches Landrecht). Der Verurteilte wird auf den Richtplatz des Neuen Marktes geführt. Er kniet mit leicht geneigtem Haupt nieder. Seine Hände sind nach vorn gefesselt, in die ein Kreuz gelegt wird. Die Augen sind mit einem Tuch verbunden. Und nun waltet der Scharfrichter seines Amtes... .

 

 

Wie der Galgen galt das Richtschwert als „unehrlich“ und durfte nicht im „ehrlichen“ Kampf benutzt werden. Typischerweise hatte seine Klinge eine abgerundete Spitze; damit war es zum kriegerischen Stoßfechten nicht geeignet. Bei manchen erhaltenen Richtschwertern ist die Spitze zusätzlich mit drei runden Löchern perforiert. Eine Theorie, die besagt, dass diese wahrscheinlich angebracht wurden um zu verhindern, dass die Rundung wieder spitz zu geschliffen werden konnte, ist falsch. Vielmehr geht man davon aus, dass durch diese Löcher eine Kordel oder ein Lederriemen durchgezogen wurde, an dem ein Bleigewicht befestigt war. So konnte das Schwert bei der Wucht des Hiebes nicht ausbrechen, das Gewicht sollte den Schlag führen und so die Hinrichtung vereinfachen, was natürlich auch zu erheblichen Problemen führen konnte, wenn der Henker nicht traf. Diese Gewichte schleuderten dann dem Hinzurichtenden im wahrsten Sinne des Wortes „um die Ohren“.

 





 

 



 



Die Scharfrichter Belte und Kratt

Und nun zu den Scharfrichtern Belte und Kratt: Einen Scharfrichter Georg Friedrich Belthle von Tübingen gab es tatsächlich (die Schreibweise Belte bei Rasp ist unvollständig). Er wurde dort am 27. Februar 1757 geboren und verstarb ebenda am 21. März 1824. Seine Vorfahren hatten bereits das blutige Amt ausgeübt, so der Vater Georg Adam Belthle (1697-1766) in Tübingen ab 1733 und der Großvater Ottmar Belthle (1671-1738) in Leonberg. Der Urgroßvater Johann Belthle (1649-1725) war der erste Scharfrichter in der Familie. Er wurde 1682 in Weil der Stadt als Scharfrichter angenommen. Johannes Kratt (1783-1862) entstammte einer alten Wasenmeisterfamilie aus Trossingen. Er wurde dort am 1. Januar 1783 als Viertes von zehn Kindern der Eheleute Christian Kratt, Kleemeister in Trossingen, und der Christina, geb. Hohner, geboren. Johannes Kratt starb am 7. Juni 1862 in Reutlingen. Er soll von Georg Friedrich Belthle erzogen worden sein. Darüber gehen die Meinungen auseinander, denn Belthle hatte genug eigene Kinder zu versorgen. Wahrscheinlich ist es aber so gewesen, dass Kratt bei Belthle eine Ausbildung zum Scharfrichter erhalten hatte. Das Schwert kam dann zu dem 1799 in Trossingen geborenen Wasenmeister Andreas Kratt nach Kork (bei Kehl). Dieser war wohl der jüngere Bruder des Scharfrichters, der 1825 die Wasenmeisterstochter Marie Arbogast aus Kork geheiratet hatte. Dessen Erben verkauften das Schwert dann 1884 an den Waffensammler Rasp im nahe gelegenen Straßburg.

 
Die „misslungene“ Hinrichtung von 1820

Im Ergebnis lassen sich also beide Scharfrichter Belthle und Kratt historisch einwandfrei nachweisen. Doch wie steht es um die angeblich letzte Hinrichtung Belthles, die er noch in hohem Alter vollzogen haben soll und die ihm angeblich so gründlich daneben ging, dass er fünf Mal zuschlagen musste und bei der sein Gehilfe Johannes Kratt eingriff ? Diese Hinrichtung fand tatsächlich am 5. Juni 1820 in Münsingen auf der Schwäbischen Alb statt. Belthle war damals 63 Jahre alt und es sollte auch seine letzte Hinrichtung sein. Doch lassen wir die Akten sprechen: „Er (Starkmann, ein Raubmörder) setzte sich auf den Stuhl hin und fragte den Scharfrichter (Belthle) ob er so recht sitze und bat ihn nur schnell und gut zu richten. Der Scharfrichter Beltlin von Tübingen, ein allgemein bekannter, sehr geschickter und geübter, freylich aber schon sehr bejahter Mann, den ich nach der bisherigen Einrichtung des Scharfrichterinstituts zu requirieren hatte, führte den ersten Schwertstreich so schlecht, daß kaum der dritte Theil des Halses durchhauen war. Ein zweiter, gleichfalls mißlungener Hieb stürzte den Delinquenten vom Stuhl herab zu Boden, und hier auf dem Boden liegend suchte der ihm noch 3 Hiebe beyzubringen, bey welchen das Schwert jedesmal in die Bretter des Schaffotts eindrang, statt dass sie den Delinquenten berührten, so daß ich dem nächststehenden Scharfrichter Kratt von Reutlingen eiligst befahl, dieser schändlichen Metzeley ein Ende zu machen, der dann dem Scharfrichter Beltlin das Schwert entriß, und in aller Schnelligkeit den Rumpf vollends abnahm und die Exekution beendigte.“ Belthle wurde daraufhin verhört und nach dem Grund seiner Fehlrichtung befragt. Er entschuldigte sich damit, „daß die Knochen des Delinquenten pferdsmäßig gewesen seyen“, so dass das Schwert nicht habe eindringen können, was auch der Scharfrichter Johannes Kratt von Reutlingen bezeugte, mit der Bemerkung übrigens, dass der erste Hieb doch zu schwach gewesen sei.